Was ist WEEE?
WEEE steht für "Waste of Electrical and Electronic Equipment".
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 4. Juli 2012 die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch Reparatur, Wiederverwendung von Geräteteilen oder Materialrecycling die Abfallentstehung zu vermeiden und damit den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Registrierungspflicht
Selbsteinschätzung
Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung der EU-Hersteller von Elektronikgeräten sind diese verpflichtet, eigenständig ihre Produktanforderungen und deren Einstufung in die zutreffende Kategorie oder den zutreffenden Gerätetyp gemäß den eRegulierungen zu ermitteln. Unternehmer können zusätzliche Verzögerungen und Kosten vermeiden, indem sie eine erste Selbsteinschätzung ohne amtliche Bestätigung vornehmen; dennoch ist es möglich, aufgrund der Komplexität der e-Verordnungen spezifische Verantwortlichkeiten zu übersehen, ein Produkt falsch einzustufen oder bestimmte Regelungen unangemessen anzuwenden.
Bevor die Hersteller weitere Maßnahmen wie die Beantragung einer Registrierung vornehmen, sollten sie den Status ihres Unternehmens und der Produkte, die sie auf den Markt bringen, sorgfältig überprüfen. Auf diese Weise können sie zusätzliche Kosten, die in Zukunft anfallen könnten, minimieren und Verwarnungen oder Geldstrafen vermeiden.
Folglich ist es zu empfehlen, die eigenen Verpflichtungen nicht durch Vergleiche mit anderen Marktteilnehmern zu ermitteln! Stattdessen sollten Sie Ihre eigene Unternehmenssituation sowie den Status und die Klassifizierung Ihrer elektrischen und elektronischen Produkte sorgfältig prüfen und die entsprechenden Anforderungen vollständig umsetzen.
Beginnend mit einer Selbstbewertung kann WeeCert Ihnen eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsdiensten anbieten.
Registrierung
Jedes Unternehmen, das in Deutschland elektrisch geladene Waren verkauft, ob deutsch oder nicht, muss sich bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Deutsche Unternehmen können unter anderem wählen, ob sie sich selbst registrieren oder die Hilfe einer deutschen Servicestelle in Anspruch nehmen. Nicht-deutsche Unternehmen, die keine Niederlassung oder Unterabteilung auf deutschem Boden haben, müssen sich dagegen von einem in Deutschland registrierten Service-Agenten betreuen lassen.
WeeCert, als ein bei der Stiftung EAR registrierter deutscher Argenturdienstleister, bietet Ihnen gerne eine Reihe von Compliance-Services an, von der Selbsteinschätzung über die Registrierung bis hin zur monatlichen/jährlichen Einreichung.
Bevor Sie als Hersteller Ihre erste Anfrage stellen oder WeeCert beauftragen, können Sie die folgenden Informationen vorbereiten:
- Gewerbeschein
- Informationen zur juristischen Person (Reisepass)
- Grundlegende Unternehmensinformationen
- Markenname des zu registrierenden elektronischen Produkts
- Art des zu registrierenden elektronischen Produkts (diese Informationen können bei WeeCert erfragt werden)
- Bestätigen Sie, dass die angegebenen Informationen wahrheitsgemäß sind
Garantiestellung
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für private Endverbraucher (B2C-Hersteller) müssen für die Anzahl der in Deutschland jährlich neu in Verkehr gebrachten Produkte eine so genannte insolvenzsichere Finanzgarantie leisten. Für den Fall, dass der Hersteller diese (freiwillig oder unfreiwillig) nicht mehr in Verkehr bringt, kann somit die Rücknahme und Entsorgung der entsprechenden Gebrauchtgeräte sichergestellt werden. Die Finanzgarantie muss zum ersten Mal bei der Erstregistrierung und dann immer bei der jährlichen Verlängerung der zwölfmonatigen Garantiezeit vorvalidiert werden. Je nach Art der Garantie muss der Garantiebetrag in der Regel erhöht oder eine neue Garantie erworben werden. Garantien müssen innerhalb des Kalenderjahres angelegt werden.
Management
Während und nach der Registrierung sind Sie als Kunde verpflichtet, aktiv mit Ihrem Bevollmächtigten und Dienstleister zusammenzuarbeiten, um aktuelle und korrekte Informationen zu liefern, damit die Stiftung EAR die Überprüfung in angemessener und rechtmäßiger Weise durchführen kann. So ist der Verkäufer beispielsweise verpflichtet, monatlich und jährlich Verkaufsdaten zur Tonnage zu übermitteln.
Rücknahme & Entsorgung
Nach dem Verursacherprinzip sind Hersteller und Vertreiber, sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich, verpflichtet, für die Verwertung und das ordnungsgemäße Recycling ihrer Produkte zu sorgen.
Auch hier bietet WeeCert Ihnen gerne eine zentrale Anlaufstelle für Ihre Recyclingangelegenheiten.
Kennzeichnung
Elektrische und elektronische Geräte im Rahmen des Gesetzes WEEE müssen gekennzeichnet sein, um beispielsweise identifizieren zu können, wer der Hersteller des Geräts ist. In der Regel muss eine Herstellerkennzeichnung direkt auf dem Produkt angebracht werden, damit der registrierte Hersteller im öffentlichen Register der Gemeinsamen Stelle gefunden werden kann.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Zu diesem Zweck wird ein durchgestrichenes Mülltonnensymbol als Kennzeichnung verwendet. Dieses Symbol musste spätestens ab dem 1. Januar 2023 auch auf B2B-Geräten angebracht werden, es sei denn, die Größe oder Funktion des Geräts macht dies unmöglich.
Zudem geben Kennzeichnungen an, ob das Gerät vor oder nach dem Beginn der Registrierungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz hergestellt oder erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht wurde. Bei B2C-Geräten wird dies durch einen schwarzen Balken unter dem obigen Bin-Zeichen angezeigt. Aber auch andere Kennzeichnungen, wie z.B. eine fortlaufende Typen- oder Seriennummer, sind nach DIN EN 50419 und DIN ISO 8601 möglich. Diese Möglichkeiten gelten auch für B2B-Geräte.
Hinweispflichten
Je nach Rolle müssen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz unterschiedliche Informationen an private und gewerbliche Endverbraucher vermittelt werden.
Im Falle eines B2C-Herstellers muss beispielsweise der Hersteller eines B2C-Produkts oder sein Bevollmächtigter die privaten Haushalte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz über Folgendes informieren:
Die Verpflichtung, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen;
Die Verpflichtung, alte Batterien, Akkus und Glühbirnen vor der Rückgabe aus den Altgeräten zu entfernen (möglichst ohne das Altgerät zu beschädigen und ohne die Absicht, es wieder zu verwenden);
Die Rücknahmeverpflichtung des Händlers nach § 17 (1) und (2) ElektroG (0:1 und 1:1 Rücknahme);
Eigenes Rücknahmeprogramm für Altgeräte;
Der Verbraucher ist für die Löschung der personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät verantwortlich;
Die Bedeutung des Mülltonnensymbols auf Altgeräten.
Da das ElektroG3 am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, müssen diese Informationen schriftlich an Elektro- und Elektronikgeräten angebracht werden, es reicht also nicht mehr aus, diese Informationen auf der eigenen Website zu veröffentlichen! Falls erforderlich, können Ergänzungen vorgenommen werden.
B2C-Hersteller müssen weiterhin jährlich öffentlich über die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben informieren, die sich aus den im Elektro- und Elektronikgerätegesetz festgelegten Sammel- und Verwertungsquoten ergeben. Nach Auffassung des Gesetzgebers reicht es aus, die Informationen auf der eigenen Website mit einem Link zum entsprechenden Bericht des Bundesumweltministeriums bereitzustellen, d.h. es ist nicht erforderlich, über die individuellen Ergebnisse der einzelnen Hersteller zu informieren.
Enthält das Elektro- oder Elektronikgerät Batterien oder Akkumulatoren, müssen außerdem folgende Informationen mit dem Gerät geliefert werden:
Der Batterietyp (nicht wiederaufladbar = Primärbatterie oder wiederaufladbar = Sekundärbatterie);
Das chemische System der Batterie/des Akkus (chemische Symbole der enthaltenen Metalle);
Anweisungen für den Endbenutzer, wie er die Batterie oder den Akku sicher aus dem Gerät entfernen kann (falls möglich und vorgesehen).
Im Idealfall sollten diese drei Informationen zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Angaben dauerhaft direkt auf dem Gerät angebracht werden. Alternativ können sie auch in der Gebrauchsanweisung oder auf der Verpackung angegeben werden, wenn nur wenig Platz auf dem Gerät zur Verfügung steht.
Ab dem 1. Januar 2022 sind die zur Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten berechtigten Stellen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber, Hersteller oder deren Bevollmächtigte sowie Betreiber von Erstbehandlungsanlagen) gemäß § 3 ElektroG verpflichtet, an ihren Sammel- und Verwertungsstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte Etiketten anzubringen, um die Endnutzer über die ihnen zur Verfügung stehenden Recyclingmöglichkeiten zu informieren ( § 12 Abs. 2 ElektroG). Zu diesem Zweck stellt die Stiftung EAR eine entsprechende Kennzeichnung der Sammelstellen zur Verfügung.
Angabe der Registrierungsnummer
Sobald die Registrierung erfolgt ist, müssen registrierte Hersteller die WEEE-Registrierungsnummer „bei der Lieferung des Produkts und auf der Rechnung“ angeben. Wird die Registrierungsnummer nicht angegeben, droht eine Geldstrafe von bis zu 100.000 €.
Produkteigenschaften
In § 4 (1) ElektroG ist die „problemlose und zerstörungsfreie“ Entfernung von Batterien und Akkumulatoren aus Altgeräten geregelt: Dies ist für den Endnutzer möglich (aber nicht verpflichtend!).
Sofern es keine Ausnahmen gibt, muss die Demontage von einem vom Hersteller unabhängigen Fachmann mit handelsüblichen Werkzeugen durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist der Hersteller verpflichtet, Informationen über den Batterietyp, das chemische System und die Demontagemöglichkeiten in Elektro- und Elektronikgeräten bereitzustellen.
Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS)
Bis 2012 regelte das deutsche Elektrogesetzbuch auch die Beschränkung von gefährlichen Stoffen in elektrischen (elektronischen) Geräten [Restriction of Hazardous Substances Directive, RoHS]. Diese Anforderungen, die im Zuge der Überarbeitung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU Teil der CE-Konformität von Produkten wurden, wurden Anfang 2013 aus dem Elektrogesetz in Deutschland entfernt und in der Verordnung zur Beschränkung von Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten neu geregelt. Für bestimmte Produkte wurden Ausnahmen definiert, die spätestens 2019 auslaufen.
Derzeit sind die folgenden gefährlichen Stoffe in Elektro(nik)geräten eingeschränkt:
EPR(Extended Producer Responsibility)
WeeCert Consulting GmbH ist ein Beratungsunternehmen, das sich auf europäische EPR-Konformitätsfragen spezialisiert hat. Das Kernteam besteht aus Fachpersonen mit langjähriger Erfahrung im Studium und in der Beratungsbranche in Europa. Das Team hat nicht nur ein umfassendes Verständnis der relevanten Gesetze und Vorschriften in China und Europa, sondern auch reichhaltige Erfahrung in deren praktische Umsetzung. WeeCert ist spezialisiert darin, direkte und indirekte Kunden in allen Angelegenheiten zu unterstützen und den grenzübergreifenden E-Commerce im europäischen Markt bei der Einhaltung der Vorschriften zu begleiten.
Eine WEEE-Nummer ist die Herstellernummer, die einem Hersteller nach erfolgreicher Registrierung bei der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) verliehen wird. Diese Nummer besteht aus einem Ländercode (z.B. "DE" für Deutschland) und einer 8-stelligen Zahlenfolge. Sie wird auch für zukünftige Produktregistrierungen verwendet.
Gemäß der WEEE-Richtlinie muss die genannte Nummer auf Rechnungen und beim Verkauf von Produkten angegeben werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Registrierung und der Beschaffung der WEEE-Nummer.
Was ist eine WEEE-Nummer?
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WEEE/ElektroG