Österreich
Definition von Verpackung in Österreich
Verpackung bezeichnet Materialien, Hilfsmittel oder Paletten, die dazu dienen, Waren zu enthalten, zu schützen, zu transportieren, zu liefern und auszustellen. Verpackungen werden unterteilt in „Verkaufsverpackungen oder Primärverpackungen“, „Umverpackungen oder Sekundärverpackungen“, „Transportverpackungen oder Tertiärverpackungen“ und möglicherweise auch in Serviceverpackungen.
Jeder, der Verpackungsmaterial auf den Markt bringt, muss je nach Rolle EPR-Pflichten erfüllen (z.B. Hersteller, Importeure, Verpacker, Großabfallstellen, Anbieter von Großabfallstellen, Selbstentsorger, Selbstimporteure, Versandhändler, Endhändler, Endverbraucher).
Wer ist verpflichtet, das österreichische GAG-Verpackungsgesetz einzuhalten?
Betroffen sind Hersteller und Importeure von Verpackungen in Österreich;Verpackungsunternehmen in Österreich, Importeure für die Verpackung ihrer importierten Waren oder deren Verpackung, Eigenimporteure für die Verpackung von Waren, die sie aus dem Ausland für den eigenen Geschäftsbetrieb beziehen und intern als Abfall erzeugen sowie Fernabsatzhändler, die Waren an österreichische Verbraucher verkaufen.
Österreichisches GAG-Verpackungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Verkäufer, die Waren über Online-Plattformen an österreichische Verbraucher verkaufen, das österreichische Verpackungsgesetz registrieren und einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich benennen, der sich um die Verpackungsrechtsangelegenheiten kümmert.
Wie registriert man sich für das österreichische GAG?
Bevollmächtigter Vertreter: Sie benötigen einen bevollmächtigten Vertreter, der dafür zuständig ist, alle Verpflichtungen gemäß der Verpackungsverordnung und dem Abfallwirtschaftsgesetz zu erfüllen. Dazu gehören die Genehmigung/Freistellung für Verpackungen und die gesetzlich geforderte Mengenmeldung. Er ist der erste Ansprechpartner für alle Fragen zu den Verpackungsvorschriften.
Verpackungslizenz: Ihr bevollmächtigter Vertreter muss an der Sammlung und dem Recycling aller Verpackungen, die Ihr Unternehmen jährlich in Österreich auf den Markt bringt, teilnehmen.
Österreichisches EAG-VO Gesetz für Elektrische und Elektronische Geräte
Gemäß der 2005 in Österreich in Kraft getretenen WEEE-Richtlinie (2002/96/EG) und der 2012 überarbeiteten Version der Richtlinie 2012/19/EU, die 2014 erlassen und 2016 sowie 2018 geändert wurde, hat Österreich Vorschriften für das Management am Ende des Lebenszyklus von elektrischen und elektronischen Produkten erlassen.
Wer ist verpflichtet, das österreichische EAG-Gesetz einzuhalten?
Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Hersteller, Importeure, Händler und Lieferanten, die elektronische und elektrische Produkte direkt an Endnutzer in Österreich liefern, gemäß den EPR-Richtlinien registriert sein und diese einhalten.
Welche Produktkategorien müssen nach dem österreichischen EAG-VO Gesetz registriert werden?
Kategorie 1: Wärmeübertragungsgeräte, z.B. Kühlschränke, Klimaanlagen, Gefriertruhen, Entfeuchter und Wärmepumpen.
Kategorie 2: Bildschirme und Monitore sowie Geräte mit Bildschirmen, deren Fläche mehr als 100 cm² beträgt.
Kategorie 3: Lampen, einschließlich Leuchtstofflampen und Entladungslampen.
Kategorie 4: Großgeräte (deren eine Dimension mehr als 50 cm beträgt), z.B. Haushaltsgeräte, Freizeit- und Sportgeräte oder große Musikinstrumente. Geräte, die bereits in den Kategorien 1 bis 3 eingestuft sind, sind ausgeschlossen.
Kategorie 5: Kleine Geräte (deren eine Dimension maximal 50 cm beträgt), z.B. Staubsauger, Teppichreinigungsgeräte, Toaster.
Kategorie 6: Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (außenmaß nicht mehr als 50 cm), z.B. Handys, PCs, PC-Zubehör und GPS-Geräte.
Wie registriert man sich für das österreichische EAG-VO?
Treten Sie in das österreichische nationale Register – Elektronisches Datenmanagement (EDM) ein, um ein EPR-Zertifikat zu erhalten.
Folglich können Sie eine Kooperationsvereinbarung abschließen und die Mengenberichte einreichen.
Nach der Zahlung der Anmeldegebühren und Ökoförderbeiträgen müssen Sie weiterhin die Vorschriften befolgen. Hierbei ist zu beachten, dass je nach Firmensitz und Marktniveau das Verfahren variieren können.
Für weitere Details wenden Sie sich bitte an unseren Kundenmanager für qualitativ hochwertige individuelle Beratungsdienste.
Welche Produktkategorien erfordern die Registrierung des österreichischen Batteriegesetzes?