Definition von Verpackung in Österreich

Verpackung bezeichnet Materialien, Hilfsmittel oder Paletten, die dazu dienen, Waren zu enthalten, zu schützen, zu transportieren, zu liefern und auszustellen. Verpackungen werden unterteilt in „Verkaufsverpackungen oder Primärverpackungen“, „Umverpackungen oder Sekundärverpackungen“, „Transportverpackungen oder Tertiärverpackungen“ und möglicherweise auch in Serviceverpackungen.

 

Jeder, der Verpackungsmaterial auf den Markt bringt, muss je nach Rolle EPR-Pflichten erfüllen (z.B. Hersteller, Importeure, Verpacker, Großabfallstellen, Anbieter von Großabfallstellen, Selbstentsorger, Selbstimporteure, Versandhändler, Endhändler, Endverbraucher).

Österreichisches GAG-Verpackungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Verkäufer, die Waren über Online-Plattformen an österreichische Verbraucher verkaufen, das österreichische Verpackungsgesetz registrieren und einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich benennen, der sich um die Verpackungsrechtsangelegenheiten kümmert.

Österreichisches EAG-VO Gesetz für Elektrische und Elektronische Geräte

Gemäß der 2005 in Österreich in Kraft getretenen WEEE-Richtlinie (2002/96/EG) und der 2012 überarbeiteten Version der Richtlinie 2012/19/EU, die 2014 erlassen und 2016 sowie 2018 geändert wurde, hat Österreich Vorschriften für das Management am Ende des Lebenszyklus von elektrischen und elektronischen Produkten erlassen.

Welche Produktkategorien müssen nach dem österreichischen EAG-VO Gesetz registriert werden?

Kategorie 1: Wärmeübertragungsgeräte, z.B. Kühlschränke, Klimaanlagen, Gefriertruhen, Entfeuchter und Wärmepumpen.

Kategorie 2: Bildschirme und Monitore sowie Geräte mit Bildschirmen, deren Fläche mehr als 100 cm² beträgt.

Kategorie 3: Lampen, einschließlich Leuchtstofflampen und Entladungslampen.

Kategorie 4: Großgeräte (deren eine Dimension mehr als 50 cm beträgt), z.B. Haushaltsgeräte, Freizeit- und Sportgeräte oder große Musikinstrumente. Geräte, die bereits in den Kategorien 1 bis 3 eingestuft sind, sind ausgeschlossen.

Kategorie 5: Kleine Geräte (deren eine Dimension maximal 50 cm beträgt), z.B. Staubsauger, Teppichreinigungsgeräte, Toaster.

Kategorie 6: Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (außenmaß nicht mehr als 50 cm), z.B. Handys, PCs, PC-Zubehör und GPS-Geräte.

 

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Welche Produktkategorien erfordern die Registrierung des österreichischen Batteriegesetzes?