Klassifizierung von Verpackungen in Italien

Italienische Verpackungen werden in Plastik, Papier, Karton, Metall, Holz, Textilien, Glas, Verbundmaterialien und andere unterteilt.

Wer ist verpflichtet, das italienische AEE-Gesetz für Elektrische und Elektronische Geräte einzuhalten?

Die Verantwortung für AEE (Abfall aus Elektrischen und Elektronischen Geräten) liegt bei den Herstellern, Verkäufern und Inhabern. Jeder Hersteller ist für die Abfälle verantwortlich, die durch die von ihm produzierten Produkte entstehen. Die Hersteller können diese Verpflichtung entweder selbst erfüllen oder durch Beitritt zu einem Sammelprogramm wahrnehmen.

Welche Produktkategorien müssen nach dem italienischen Batterie- und Akkumulatorengesetz registriert werden?

Batterien und tragbare Akkumulatoren (Pile e Accumulatori Portatili): Dazu gehören alle Arten von Batterien, die wir täglich verwenden, von AA-Batterien bis zu Knopfzellen sowie Batterien und tragbare Akkumulatoren für Mobiltelefone und elektronische Geräte (z.B. Laptops, elektrische Rasierer, automatische Türöffner).

 

Industrieakkumulatoren (Accumulatori Industriali): Akkumulatoren, die für industrielle Anwendungen verwendet werden, z.B. für Notstromversorgungen wie UPS-Systeme (unterbrechungsfreie Stromversorgung).

 

Fahrzeugakkumulatoren (Accumulatori per Veicoli): Akkumulatoren, die für Autos und Motorräder verwendet werden.

 

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Italienisches Verpackungsgesetz

Der EPR-Rahmen in Italien wird durch das Gesetzesdekret vom 3. April 2006 umgesetzt, insbesondere durch Artikel 4. Ein bedeutender Fortschritt wurde im Oktober 2020 eingeführt, der sich insbesondere auf die Behandlung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffverpackungen im Abfallstadium konzentriert. Diese Entscheidung verdeutlicht das Engagement der italienischen Regierung für Verpackungsmanagement und Umweltschutz.

 

Alle Verpackungen müssen gemäß den technischen Normen der zuständigen italienischen Normungsorganisation (UNI) durchgeführt werden, und den von der Europäischen Kommission beschlossenen Entscheidungen entsprechen sowie mit geeigneten Etiketten versehen sein. Damit soll eine Erleichterung der Sammlung, Wiederverwendung, Recycling und Wiederverwertung der Verpackungen erreicht und den Verbrauchern angemessene Informationen über den endgültigen Bestimmungsort der Verpackung geboten werden.