Italien
Wer ist verpflichtet, das italienische Verpackungsgesetz einzuhalten?
Das Verpackungsgesetz und seine zugehörigen Vorschriften gelten für alle, einschließlich Hersteller, Importeure, Anbieter von Leerpackungen, Händler und Online-Verkäufer.
Wie registriert man sich für das italienische EPR-Verpackungsgesetz?
Die Hersteller müssen sich bei den zuständigen Behörden registrieren, um eine Verpackungsregistrierungsnummer zu erhalten und sich im nationalen Register für Produzenten, das vom italienischen Umweltministerium zum Schutz des Territoriums und der Meere eingerichtet wurde, eintragen lassen.
Zudem muss ein Vertrag mit einem Öko-Betreiber über das Verpackungsmanagement abgeschlossen werden.
Die Hersteller sind verpflichtet, ökologische Beiträge für jedes Material zu leisten und entsprechende Gebühren zu zahlen. Die EPR-Gebühren werden basierend auf dem Materialtyp, dem entsprechenden Gebührensatz und dem Gewicht der bereitgestellten Verpackungen berechnet.
Des Weiteren müssen die Hersteller im ersten Jahr vierteljährliche Meldungen abgeben. Ab dem zweiten Jahr können die Meldungen jährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen, abhängig von der Höhe der EPR-Gebühren für das Vorjahr.
Zuletzt muss ein in Italien ansässigen bevollmächtigten Vertreter benannt werden, der die Anforderungen des Verpackungsgesetzes für den Hersteller erfüllt.
Wer ist verpflichtet, das italienische AEE-Gesetz für Elektrische und Elektronische Geräte einzuhalten?
Die Verantwortung für AEE (Abfall aus Elektrischen und Elektronischen Geräten) liegt bei den Herstellern, Verkäufern und Inhabern. Jeder Hersteller ist für die Abfälle verantwortlich, die durch die von ihm produzierten Produkte entstehen. Die Hersteller können diese Verpflichtung entweder selbst erfüllen oder durch Beitritt zu einem Sammelprogramm wahrnehmen.
Temperaturtauschgeräte: Zum Beispiel Kühlschränke, Klimaanlagen, Gefriertruhen, Entfeuchter und Wärmepumpen.
Bildschirme und Monitore: Geräte mit Bildschirmen, deren Fläche mehr als 100 cm² beträgt.
Lampen: Dazu gehören Leuchtstofflampen und Entladungslampen.
Großgeräte: Geräte mit mindestens einer Dimension größer als 50 cm, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haushaltsgeräte, Computer- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Leuchten, Audio- und Videogeräte, Musikinstrumente, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollgeräte, Automaten und Stromerzeugungsgeräte. Geräte, die bereits in den Kategorien 1, 2 und 3 eingestuft sind, sind ausgeschlossen.
Kleinere Geräte: Geräte mit keiner Dimension größer als 50 cm, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Leuchten, Audio- und Videogeräte, Musikinstrumente, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollgeräte, Automaten und Stromerzeugungsgeräte. Geräte, die bereits in den Kategorien 1, 2, 3 und 6 eingestuft sind, sind ausgeschlossen.
Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte: Geräte mit keiner Dimension größer als 50 cm.
Diese Kategorien definieren verschiedene Arten von elektrischen und elektronischen Geräten zur Anwendung und Verwaltung der WEEE-Vorschriften.
Welche Produktkategorien müssen nach dem italienischen EAG-Gesetz registriert werden?
Welche Produktkategorien müssen nach dem italienischen Batterie- und Akkumulatorengesetz registriert werden?
Batterien und tragbare Akkumulatoren (Pile e Accumulatori Portatili): Dazu gehören alle Arten von Batterien, die wir täglich verwenden, von AA-Batterien bis zu Knopfzellen sowie Batterien und tragbare Akkumulatoren für Mobiltelefone und elektronische Geräte (z.B. Laptops, elektrische Rasierer, automatische Türöffner).
Industrieakkumulatoren (Accumulatori Industriali): Akkumulatoren, die für industrielle Anwendungen verwendet werden, z.B. für Notstromversorgungen wie UPS-Systeme (unterbrechungsfreie Stromversorgung).
Fahrzeugakkumulatoren (Accumulatori per Veicoli): Akkumulatoren, die für Autos und Motorräder verwendet werden.
Verpflichtungen der Hersteller in Italien
Die Hersteller müssen die für Batterien geltenden Registrierungsdokumente bei den zuständigen Stellen (areariservata.cdcservizi) einreichen, einschließlich Produktinformationen und Angaben zu Schadstoffgehalten. Nach erfolgreicher Registrierung sind die entsprechenden Rücknahme- und Entsorgungspflichten zu erfüllen.
Zudem müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre produzierten Batterien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nach Möglichkeit Ersatzstoffe verwenden, die weniger schädlich sind. Nach dem Verkauf sollten sie aktiv am Recycling und der Entsorgung der Batterien teilnehmen und sicherstellen, dass Altbatterien sicher entsorgt werden.
Schließlich müssen Hersteller einen in Italien ansässigen bevollmächtigten Vertreter benennen, der die Anforderungen der CDCNPA&RAEE (Ciclo di Vita del Prodotto, Batterie und Akkumulatoren und Elektronische und Elektrische Geräte) erfüllt.
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Italienisches Verpackungsgesetz
Der EPR-Rahmen in Italien wird durch das Gesetzesdekret vom 3. April 2006 umgesetzt, insbesondere durch Artikel 4. Ein bedeutender Fortschritt wurde im Oktober 2020 eingeführt, der sich insbesondere auf die Behandlung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffverpackungen im Abfallstadium konzentriert. Diese Entscheidung verdeutlicht das Engagement der italienischen Regierung für Verpackungsmanagement und Umweltschutz.
Alle Verpackungen müssen gemäß den technischen Normen der zuständigen italienischen Normungsorganisation (UNI) durchgeführt werden, und den von der Europäischen Kommission beschlossenen Entscheidungen entsprechen sowie mit geeigneten Etiketten versehen sein. Damit soll eine Erleichterung der Sammlung, Wiederverwendung, Recycling und Wiederverwertung der Verpackungen erreicht und den Verbrauchern angemessene Informationen über den endgültigen Bestimmungsort der Verpackung geboten werden.