Das Batteriegesetz (BattG) ist die in Deutschland umgesetzte europäische Batterierichtlinie, die das Inverkehrbringen, das Recycling und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren regelt. Jedes EU-Land hat seine eigene, unabhängige Batteriegesetzgebung.
Was ist das Batteriegesetz?
Arten von Batterien nach dem Batteriegesetz
Gerätebatterien
verschlossene, tragbare Batterien.
Industriebatterien
alle Batterien, die ausschließlich in der Industrie, in einem Gewerbe oder in der Landwirtschaft Verwendung finden.Beispielsweise können Industriebatterien auch in Elektrofahrzeugen, wie Elektrofahrrädern oder Hybridautos, verwendet werden.
Autobatterien
alle Batterien, die zum Starten, Beleuchten oder Zünden von Fahrzeugen verwendet werden.
Nach dem Batteriegesetz muss der Händler den Handel alle Arten von Batterien im EAR-Register registrieren, bevor er sie in Verkehr bringt, und ein Recyclingunternehmen mit dem Recyclingprozess beauftragen.
Selbsteinschätzung
Im Rahmen der von der EU eingeführten erweiterten Produkthaftung gilt das Herstellerprinzip auch für die Entsorgung von Batterieabfällen. Als Hersteller, die ihre Produkte zum ersten Mal auf den Markt bringen, haben sie die Pflicht, ihre eigenen Anforderungen zu definieren und ihre Produkte gemäß dem Batteriegesetz in Typen und Gruppen einzuteilen.
Unternehmen können unnötige Verzögerungen und Kosten vermeiden, indem sie eine erste Selbsteinschätzung ohne offizielle Bestätigung vornehmen. Angesichts der Komplexität der Umsetzung und Anwendung des Batteriegesetzes besteht jedoch immer die Gefahr, dass bestimmte Verantwortlichkeiten übersehen werden, batteriehaltige elektronische Geräte falsch eingestuft werden oder die Ausnahmeregelungen unangemessen angewendet werden. Ohne Fachkenntnisse im Batterierecht können Unternehmen ihre Aufgaben und Pflichten sowie ihre Einstufung von Batterietypen, -arten und -gewichten falsch einschätzen. Dies kann zu verschiedenen zivil- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen, wie z. B. Verwarnungen, Geldbußen, Schadensersatz und Verkaufsverbote.
Wir empfehlen es, die eigenen Verpflichtungen nicht durch einen Vergleich mit den Verpflichtungen anderer Marktteilnehmer zu bestimmen. Stattdessen sollten Sie Ihre eigene Unternehmenssituation und den Status Ihrer Batterien oder batteriehaltigen Produkte sorgfältig prüfen und die entsprechenden Anforderungen vollständig umsetzen. Bevor Hersteller weitere Schritte unternehmen, wie z. B. die Beantragung einer Registrierung, sollten sie den Status ihres Unternehmens und der Produkte, die sie auf den Markt bringen, sorgfältig überprüfen. Auf diese Weise lassen sich zusätzliche Kosten, die in Zukunft anfallen könnten, minimieren und Verwarnungen oder Geldbußen vermeiden.
Beginnend mit einer Selbstbewertung kann WeeCert Ihnen eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsdiensten anbieten.
Registrierung
Jedes Unternehmen, das in Deutschland Waren mit Batterien verkauft, egal ob deutsch oder nicht, muss sich bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Deutsche Unternehmen können unter anderem wählen, ob sie sich selbst registrieren lassen oder die Hilfe eines deutschen Agenturdienstleisters in Anspruch nehmen. Nicht-deutsche Unternehmen, die keine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Deutschland haben, müssen sich von einem in Deutschland registrierten Agenturdienstleister betreuen lassen.
WeeCert, als ein bei der Stiftung EAR registrierter deutscher Vermittlungsdienstleister, bietet Ihnen eine Reihe von Vor-Ort-Compliance-Dienstleistungen, von der Selbsteinschätzung bis zur Registrierung und monatlichen/jährlichen Einreichung.
Bevor Sie Ihre erste Anfrage stellen oder WeeCert beauftragen, können Hersteller die folgenden Informationen vorbereiten:
- Gewerbeschein
- Informationen zur juristischen Person (Reisepass)
- Grundlegende Unternehmensinformationen
- Markenname der zu registrierenden Batterie
- Typ der zu registrierenden Batterie
- Bestätigen Sie, dass die angegebenen Informationen wahrheitsgemäß sind
Management
Während des Registrierungsprozesses und nach Abschluss der Registrierung sind Sie als Kunde verpflichtet, aktiv mit dem Anbieter des Vermittlungsdienstes zusammenzuarbeiten und aktuelle und korrekte Informationen zu liefern, um die Prüfung durch die Stiftung EAR Stiftung in angemessener und rechtmäßiger Weise durchzuführen. So ist der Verkäufer beispielsweise verpflichtet, jährlich Tonnen von Verkaufsdaten vorzulegen.
Rücknahme & Entsorgung
Grundsätzlich sind Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren unabhängig von der Art der Batterie (Gerätebatterien, Industriebatterien oder Fahrzeugbatterien) verpflichtet, die entsprechenden Altbatterien von Händlern und kommunalen Sammelstellen (über öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) unentgeltlich zurückzunehmen und nach den Vorschriften des § 14 BattG ordnungsgemäß zu entsorgen.
Auch hier steht Ihnen Weecert gerne als One-Stop-Shop für alle Recyclingfragen zur Verfügung.
Kennzeichnung
Hersteller und Importeure von Waren mit Batterien, die in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, egal ob es sich um Geräte-, Fahrzeug- oder Industriebatterien handelt, sind verpflichtet, ihre Batterien und Akkumulatoren deutlich und gut sichtbar mit folgenden Zeichen zu kennzeichnen:
den Markennamen (im Sinne von § 3 des Markengesetzes) zum Zwecke der Herstelleridentifikation.
(nur bei Geräte- und Fahrzeugbatterien) die Kapazitätsangabe und bei Fahrzeugbatterien die Kaltstartleistung, das
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und gegebenenfalls die folgenden Angaben müssen durch die chemischen Symbole für die drei folgenden gefährlichen Stoffe ergänzt werden, sofern der Gehalt an diesen Stoffen in der Batterie die festgelegten Grenzwerte überschreitet:
1. der Markenname (gemäß der Definition in Abschnitt 3 des Markengesetzes) zur Identifizierung des Herstellers
2. (nur bei Geräte- und Fahrzeugbatterien) Kapazitätsangabe, bei Fahrzeugbatterien muss auch die Kaltstartleistung angegeben werden.
3. das unterstrichene Mülltonnensymbol, das durch die entsprechenden nachstehenden Symbole ergänzt werden muss, wenn drei der gefährlichen Chemikalien in der Batterie in einer Menge vorhanden sind, die die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreitet:
EPR(Extended Producer Responsibility)
WeeCert Consulting GmbH ist ein Beratungsunternehmen, das sich auf europäische EPR-Konformitätsfragen spezialisiert hat. Das Kernteam besteht aus Fachpersonen mit langjähriger Erfahrung im Studium und in der Beratungsbranche in Europa. Das Team hat nicht nur ein umfassendes Verständnis der relevanten Gesetze und Vorschriften in China und Europa, sondern auch reichhaltige Erfahrung in deren praktische Umsetzung. WeeCert ist spezialisiert darin, direkte und indirekte Kunden in allen Angelegenheiten zu unterstützen und den grenzübergreifenden E-Commerce im europäischen Markt bei der Einhaltung der Vorschriften zu begleiten.
Verpflichtungen nach dem Batteriegesetz
Vor dem Inverkehrbringen müssen diese Batterien oder Akkumulatoren registriert werden und der Inverkehrbringer muss sich um das Recycling kümmern und die damit verbundenen Entsorgungskosten tragen. Für alle drei Batteriekategorien muss der Hersteller als Erstinverkehrbringer dafür sorgen, dass Rückgaben und entsprechende Altbatterien von Vertreibern und Endverbrauchern ordnungsgemäß behandelt werden.
Wer ist verpflichtet, ein Batteriegesetz zu registrieren?
Beachten Sie, dass das Inverkehrbringen von Batterien mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0005 % sowie von Gerätebatterien mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,002 % (mit bestimmten Ausnahmen) bereits verboten ist. Daher gelten die Kennzeichnungspflichten für Altbatterien oder spezifische Ausnahmefälle.
Oben finden Sie das Symbol eines durchgestrichenen Mülltonne in verschiedenen druckbaren Bildformaten (klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den gewünschten Download-Link und wählen Sie „Speichern unter...“ oder ähnliche Optionen). Alle Versionen des Symbols sind kostenlos. Informationen zum Herunterladen und Verwenden finden Sie auf unserer Seite mit rechtlichen Hinweisen und Urheberrechtshinweisen. Die Vektorgrafikversion des Mülltonnensymbols wurde freundlicherweise von der Thermokon Sensorsysteme GmbH zur Verfügung gestellt und ist ebenfalls kostenlos nutzbar. Wenn Sie spezifische Unterstützung bei der korrekten Kennzeichnung Ihrer Produkte benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
➢ Die Größe des Mülltonnensymbols und des darunter liegenden Gefahrstoffzeichens muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Für nicht-zylindrische Batterien: mindestens 3 % der größten Seite, maximal 5 × 5 cm.
Für zylindrische Batterien: mindestens 1,5 % der Oberfläche, maximal 5 × 5 cm.
Gefahrstoffzeichen: mindestens 1/4 der Fläche des Mülltonnensymbols.
Wenn das Mülltonnensymbol oder das Gefahrstoffzeichen nicht mindestens 0,5 cm Länge und Breite erreichen kann oder aus technischen Gründen eine Kennzeichnung auf der Batterie nicht möglich ist, kann das Symbol ausnahmsweise in einer Größe von 1 × 1 cm auf der Verpackung der Batterie angebracht werden.
➢ Kapazitätsangaben auf Gerätebatterien
➢ Kapazitäts- und Kaltstartleistung auf Fahrzeugbatterien
Es sollten die Nennkapazität und der Kaltstartstrom gemäß den Normen IEC 60095-1 oder EN 50342-1 angegeben werden, ausgedrückt in Amperestunden ("Ah" für die Nennkapazität) oder Ampere ("A" für den Startstrom) als ganze Zahlen, mit einer zulässigen Toleranz von 10 %. Andere chemische Elemente können nach Ermessen des Herstellers gekennzeichnet werden.
Hinweise
Händler und Distributoren müssen Endnutzer auf folgende Kriterien hinweisen:
Kostenfreie Rückgabemöglichkeit von Altbatterien beim Händler, Gesetzliche Rückgabepflicht von Altbatterien durch Endnutzer, Bedeutung des Mülleimersymbols und der drei Gefahrstoffzeichen unter dem Mülleimer.
Hersteller und Importeure müssen Endnutzern gegenüber erweiterte Hinweise zu folgenden Punkten geben:
Kostenfreie Rückgabemöglichkeit von Altbatterien beim Händler, Gesetzliche Rückgabepflicht von Altbatterien durch Endnutzer, Bedeutung des Mülleimersymbols und der drei Gefahrstoffzeichen unter dem Mülleimer, Maßnahmen für die Vermeidung von Abfällen und von Vermüllung, Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien, Mögliche Auswirkungen der in den Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, hier insbesondere hinsichtlich der Risiken von lithiumhaltigen Batterien, Bedeutung der getrennten Altbatteriesammlung und -verwertung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
Angabe der Registrierungsnummer
Es gibt im Batteriegesetz keine Verpflichtung für Hersteller, die Registrierungsnummer des eigenen Unternehmens oder für Händler, die entsprechenden Registrierungsnummern der Lieferanten anzugeben bzw. diese auf Anfrage zu benennen. Ggf. kann es Sinn machen, die eigene Registrierungsnummer im Impressum der Webseite oder anderweitig im Bereich der Pflichtangaben zu nennen, z.B. im Format:
Batt-Reg.-Nr. DE xxxxxxxx
(DE xxxxxxxx = Ihre Registrierungsnummer nach dem Batteriegesetz)
Gefahrstoffe (Verkehrsverbote)
Für bestimmte Gefahrstoffe in bestimmten Konzentrationen in bestimmten Batteriearten gelten mittlerweile allgemeine Verkehrsverbote. Die folgenden Grenzwerte gelten hinsichtlich des Inverkehrbringens von Batterien und Akkus mit den drei konkreten Gefahrstoffen Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) und Blei (Pb):
Batterien mit Gefahrstoffgrenzwerten oberhalb des angegebenen Wertes dürfen in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sofern kein Wert angegeben ist (-), bestehen aktuell keine Gefahrstoffbeschränkungen.
Sammel- und Verwertungsquoten
Sammelquote:Über das beauftragte Rücknahmesystem müssen Hersteller von Gerätebatterien bestimmte Sammelziele sicherstellen, indem pro Kalenderjahr ein bestimmter Anteil der neu in Verkehr gebrachten Batterien als Altbatterien wieder zurückgenommen wird (Sammelquote). Dieser Zielwert beträgt seit 2021 fix 50% der im aktuellen Kalenderjahr zurückgenommenen Altbatterien im Verhältnis zu den durchschnittlich im aktuellen Jahr plus den beiden Vorjahren neu in Verkehr gebrachten Gerätebatterien. Dabei dürfen nicht mehr Bleibatterien zurückgenommen werden als neu in Verkehr gebracht wurden.
Verwertungsquoten:Generell gelten bei der Verwertung von Altbatterien bestimmte Mindestquoten je Batteriesystem, welche über das Rücknahmesystem bzw. den beauftragten Entsorger sicherzustellen und zu dokumentieren sind:
Die Folgen von Verstößen
Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Batteriegesetz verstoßen, riskieren verschiedene strafrechtliche Sanktionen. Es besteht die Möglichkeit von Geldbußen von bis zu 100.000 Euro und anderen Sanktionen wie der Einziehung von Gewinnen. Die Konsequenzen für Verstöße können Warnungen von Wettbewerbern und mögliche Schadensersatzforderungen umfassen. Im Allgemeinen werden Unternehmen, die die Bestimmungen des Batteriegesetzes nicht einhalten, mit einem Verkaufsverbot belegt.
Batterien & Akkus / BattG